Mit einem im Vergleich zu anderen Geldanlagen günstigen Risiko-Rendite-Verhältnis können 10 bis 15 % Rendite erwirtschaftet werden - das zeichnet die Investition in bestehende Solaranlagen aus.
Solaranlagen wie Solarkraftwerke sind vergleichsweise konjunkturstabil. Sie sind in der Regel krisenresistenter als Anleihen oder Aktien.
Sie profitieren von einer ausgereiften kontinuierlich verbesserten Technik. Die weltweite Anzahl an solchen Investments steigt rasant. Durch diesen internationalen Wettbewerb sinken die Preise für Photovoltaikanlagen. Die Anlagen werden immer effizienter und wirtschaftlicher.
Durch das deutsche Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) garantiert der Staat die Abnahme des gesamten produzierten Stroms. Es besteht eine festgelegte und gleichbleibende Vergütung. Damit zählt ein Solarinvestment zu einer der sichersten und kalkulierbarsten Geldanlagen.
Nach der Investition in die Installation der Anlage, muss diese nur selten gewartet werden. Es bestehen keine Mieterwechsel, keine Gefahr von Mietnomaden oder aufwendigen Sanierungen.
Die Bundesrepublik plant eine Umstellung der Stromversorgung auf mindestens 80 % erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2050. Die notwendigen Technologien sind bekannt und bereits heute verfügbar. Tragen auch Sie einen Teil zur Energiewende bei.
Sie profitieren von hohen und gut kalkulierbaren Renditen, die kaum mit anderen Investitionen vergleichbar sind.
Durch eine Finanzierung zahlt sich das Investment über die staatliche Vergütung mit einem jährlichen Gewinnüberschuss von selbst ab.
Jeder ist auf Strom angewiesen und die Nachfrage steigt stetig. Mit der wachsenden Nachfrage erhöhen sich auch die Strompreise. Dies wirkt sich zugunsten Ihrer Umsätze aus.
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Die Abschreibung vor der Anschaffung und im Jahr der Anschaffung einer Photovoltaikanlage kann bis zu 55 % der Anschaffungskosten betragen.
Eine Photovoltaikanlage ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Die gewöhnliche Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage beträgt 20 Jahre. Dies ergibt sich nicht nur aus dem EEG (Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien), in dem eine Mindestvergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren vorgesehen ist, sondern auch aus der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums.
Des Weiteren sind PV-Anlagen als bewegliche Wirtschaftsgüter zu qualifizieren.
Wie die Sonderabschreibung ist auch der Investitionsabzugsbetrag (IAB) eine Vergünstigung für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Privatpersonen.
Der Investitionsabzugsbetrag ist eine Gewinnminderung für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts.
Der IAB darf bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen.
Für Photovoltaikanlagen kann im Jahr der Anschaffung oder in den darauffolgenden vier Jahren eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden und der Cashflow dementsprechend optimiert werden.
Auch wenn die Anlage im Laufe des Jahres angeschafft wurde, darf die Sonderabschreibung in voller Höhe, also nicht nur zeitanteilig, angesetzt werden.
Diese Neuberechnung wird nach dem Ende des Begünstigungszeitraums durchgeführt (Jahr der Anschaffung plus vier Jahre). Um zu vermeiden, dass der Begünstigungszeitraum durch vollständigen Verbrauch der Abschreibung früher endet, sollte man sich einen Teil der Sonderabschreibung (1 % oder 100 €) „aufheben“.